Antispam-Regeln

Als E-Mail Marketing Service Provider sind wir verpflichtet, uns an Antispam-Regeln zu halten.

Der Versand von unerwünschten E-Mail wirkt sich auf die Zustellbarkeit aus. Wir wollen, dass Ihre E-Mails ankommen und müssen sicher stellen, dass Sie sich an unsere Antispam-Regeln und die jeweiligen Gesetze Ihres Landes halten.

Grundregeln für alle Länder:

  • Sie akzeptieren unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Sie müssen uns mitteilen, wie Sie die Daten Ihrer Empfänger erhoben und die Einwilligung für den Versand von E-Mails erhalten haben.
  • Sie akzeptieren unsere Content-Regeln
  • In jeder E-Mail muss ein Abmeldelink vorhanden sein
  • In jeder E-Mail muss ein gültiges Impressum mit Ihren Kontaktdaten vorhanden sein
  • Sie dürfen Kontaktdaten, Absenderinformationen oder Informationen im Betreff nicht fälschen oder verschleiern
  • Sie akzeptieren die internationalen Antispam-Gesetze Ihres Landes

Content-Regeln für E-Mails, Bilder und Formulare:

Die folgenden Inhalte dürfen über unsere System weder verarbeitet noch verbreitet werden.

  • pornographische oder andere sexuelle Inhalte
  • E-Mails mit Hinweis auf illegale Substanzen
  • E-Mails mit Inhalten, die Gesetze Ihres Landes verletzen
  • Illegale Waren oder Dienstleistungen
  • Escort und Dating Dienste
  • Pharmazeutische Produkte
  • „Arbeiten von Zuhause“ Mails
  • Glücksspiel Services

Wenn Sie sich nicht sicher sind oder in einer Branche arbeiten, die häufig mit Spam in Verbindung gebracht wird, dann wenden Sie sich an unseren Support. Wir prüfen, ob wir Sie als Kunden akzeptieren können.


Solche Daten dürfen Sie NICHT verwenden

  • Gekaufte E-Mail Adressen

    Gekaufte Daten sind innerhalb unseres Systems strikt verboten!

  • Aus dem Internet kopierte E-Mail Adressen

    E-Mail Adressen, die im Internet auf Webseiten als Kontaktmöglichkeit oder in öffentlichen Verzeichnissen dargestellt werden, sind nicht gestattet.

  • Single-Opt-In

    E-Mail Adressen, die über ein Formular per Single-Opt-In ohne Bestätigung erhoben wurden, sind nicht gestattet. Für die Anmeldung per Formular muss das sichere Double-Opt-In Verfahren verwendet werden.

  • Mündliche Erhebung

    E-Mail Adressen, die mündlich z. B. durch Telefongespräche erhoben wurden, sind nicht gestattet. Eine Einwilligung in die Verwendung der E-Mail-Adresse muss schriftlich bestätigt werden. Eine solche Bestätigung ist bei nicht schriftlich oder elektronisch eingeholten Einwilligungserklärungen nach § 28 Abs. 3a BDSG die Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung.

  • B2B-Adressen: Versand ohne Erlaubnis

    Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass im B2B-Umfeld für die Zusendung von E-Mails kein Werbeeinverständnis erforderlich sein muss. Tatsächlich besagt die Rechtsprechung, dass auch E-Mails an Gewerbetreibende der vorherigen Zustimmung bedürfen.

  • Daten von einer dritten Partei

    Daten, die von einer dritten Partei erhoben wurden, sind nicht gestattet. Die dritte Partei hat durch die Erhebung die Erlaubnis, diese Personen per E-Mail anzuschreiben – Sie jedoch nicht! Hat diese dritte Partei die Daten jedoch in Ihrem Namen erhoben, dürfen nur Sie diese Daten für den Versand von E-Mails in Ihrem Namen verwenden – jedoch wiederum nicht die dritte Partei.

  • Mitglieder, Vereine & Genossenschaften

    Durch eine vertragliche Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Genossenschaft dürfen Mitglieder NICHT einfach per E-Mails angeschrieben werden. Auch hier benötigen Sie eine explizite Einwilligung der einzelnen Empfänger.

  • Social- oder Business-Netzwerke

    E-Mail Adressen von Personen, die Ihnen ihre Daten über Social- oder Business-Netzwerke wie LinkedIn, Xing, Facebook, etc. freigegeben haben, dürfen nicht verwendet werden. Diese Personen dürfen ausschließlich über das jeweilige Netzwerk kontaktiert werden. Die Freigabe von Daten ist keine gültige Einwilligung für den Versand von E-Mails über externe Systeme wie unseres.


Solche Daten dürfen Sie verwenden

  • Double-Opt-In über die eigene Webseite

    Alle Empfänger haben sich mit dem sicheren Double-Opt-In Verfahren über die eigene Webseite angemeldet. Perfekt!

  • Kauf einer Ware oder Dienstleistung

    Die Empfänger haben eine Ware oder Dienstleistung erworben und wurden vor Erhebung der Daten mit folgendem Satz darauf hingewiesen: “Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.” Ein alleiniger Hinweis in Ihren AGB ist NICHT zulässig.

  • Anmeldung per Offline Formular

    Die Empfänger haben offline ein Formular ausgefüllt und der Zusendung von E-Mails explizit zugestimmt. Das Formular muss als Nachweis vorhanden sein.

  • Co-Registrierung über ein Gewinnspiel

    Die Empfänger, die sich für ein Gewinnspiel angemeldet haben, wurden klar und deutlich auf die entsprechenden Sponsoren (max. 10) hingewiesen. Zudem darf die Anmeldung zum Newsletter nicht zwingend Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel sein. Die Newsletter-Eintragung muss freiwillig und explizit (z. B. mittels Checkbox) erfolgen.

  • Kontakt per Visitenkarte

    Empfänger, die Ihnen beispielsweise eine Visitenkarte überreicht – und die Zusendung von E-Mail erwünscht haben. Sie benötigen in diesem Fall die Visitenkarte und eine schriftliche Einverständniserklärung als Beweis.