Adressen erneut bestätigen? DSGVO-Missverständnis mit erheblicher Tragweite

DSGVO-Missverständnis mit erheblicher Tragweite

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist in Kraft. Die Kommunikationsbranche ist insbesondere hinsichtlich des Newsletter-Versands in großer Sorge. Doch während Spammern die neuen Regeln egal sein werden, sind all jene Unternehmen beunruhigt, die die Regeln einhalten möchten. Viele seriöse Newsletter-Versender haben deswegen in den vergangenen Wochen noch einmal um eine schriftliche Bestätigung zum Newsletter-Erhalt gebeten.

Doch ist dies überhaupt notwendig? CleverReach beantwortet 3 Fragen zur DSGVO und zur Notwendigkeit, erneut eine Einverständniserklärung zum Newsletter-Erhalt einzuholen.


1. Viele Unternehmen verschickten eine Aufforderung an ihre Newsletter-Empfänger, sich noch einmal über das Double-Opt-In-Verfahren für den Verteiler anzumelden. Ist das wirklich nötig?

Es handelt sich um ein Missverständnis mit einer leider erheblichen Tragweite! Unsere Empfehlung: Versenden Sie keine neue Aufforderung zum Double-Opt-in! Damit dezimieren Sie nur Ihren Verteiler, den wichtigsten Wert Ihrer E-Mail Kommunikation – und das völlig grundlos. Denn sofern sich Ihre Abonnenten rechtskonform per Double-Opt-in bei ihnen eingetragen haben, ist eine erneute Bestätigung nicht notwendig. Falls Ihre Empfänger die E-Mail mit der Aufforderung zum Newsletter-Erhalt übersehen oder sie schlichtweg ignorieren, und die deswegen nicht mehr angeschrieben werden, werden sich irgendwann darüber wundern, warum die Kommunikation abgebrochen ist.

Denn es ändert sich durch die DSGVO eigentlich kaum etwas. Das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) überschneiden sich in vielen Bereichen, da wir hier in Deutschland und Europa schon immer den strengsten Datenschutz hatten. Darüber hinaus zielen die neuen Regeln auf mutwillige Verstöße ab. So führte der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz aus:

„Mit dem Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung (25. Mai 2018) werden die nach bisherigem Datenschutzrecht wirksamen Einwilligungen nicht „automatisch“ unwirksam, auch wenn sie nicht in jeder Hinsicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen. Vielmehr stellt der Erwägungsgrund 171 zur DSGVO klar, dass die Verantwortlichen in vielen Fällen die Verarbeitung aufgrund einer bereits vor Geltung der Datenschutz-Grundverordnung eingeholten Einwilligung fortsetzen können.“

Wer die Einwilligungen seiner Empfänger zum Newsletter Versand also bereits vor dem Inkrafttreten der DSGVO rechtskonform z.B. per Double-Opt-in eingeholt hat, benötigt nun keine erneute Einwilligung, die im Übrigen bei nicht vorhandener Einwilligung rechtswidrig und nicht erlaubt ist.

2. Was passiert, wenn ich meine Empfänger zum zweiten Mal zum Double-Opt-in auffordere?

Ein Großteil der Leute wird diese E-Mail als überflüssig oder sogar nervtötend empfinden und unbestätigt löschen oder auch einfach übersehen. Dabei heißt das Nichtöffnen und Nicht-bestätigen nicht gleich Desinteresse an weiteren Nachrichten! Wenn der Newsletterbezug nun von einer erneuten Zustimmung abhängig gemacht wird, schrumpft der schöne mühsam aufgebaute Verteiler drastisch zusammen. Es ist nachvollziehbar, dass derzeit in vielen Unternehmen Unsicherheit hinsichtlich der DSGVO herrscht. Wichtig ist hier in erster Linie, Ruhe zu bewahren.

Glücklicherweise bietet CleverReach schon seit vielen Jahren empfängerorientierte rechtskonforme Adresserhebung und – verwendung an und hält dabei entsprechend hohe Standards ein, sodass sich gar nicht viel ändert. Wir haben speziell für unsere Kunden nun zusätzlich eine DSGVO-Sprechstunde eingerichtet; so hoffen wir in jeder Hinsicht hilfreich zu sein.

Es ist dennoch nur zu verständlich, dass derzeit in vielen Unternehmen Unsicherheit hinsichtlich der DSGVO herrscht. Man möchte alles richtig machen; gleichzeitig ist das Thema wahnsinnig komplex! Darum raten wir: Ziehen Sie einen Spezialisten hinzu, statt auf eigene Faust im Internet zu recherchieren und daraus Schlüsse zu ziehen. Sie googlen ja auch nicht selbst nach Ihrer Diagnose, wenn Sie sich krank fühlen, statt einen Arzt um Rat zu fragen. Online finden sich viele widersprüchliche Informationen, gerade beim Thema Datenschutz. Die Behörden selbst sind wenig vorbereitet und überfordert. Lassen Sie daher lieber einen Datenschutz-Experten ein Auge auf Ihre Kommunikation werfen.

3. Welches E-Mail Marketing Tool empfiehlt sich für Unternehmen, die weiterhin per Newsletter kommunizieren möchten?

Wer bisher mit CleverReach seine E-Mails versendet hat, ist gut aufgestellt. Unsere Dokumentation der Nutzereinwilligungen ist und war schon vor Inkrafttreten der DSGVO bei unserer Software inklusive und das Double-Opt-in bei der Nutzung von CleverReach Formularen Standard. Damit sind die wichtigsten Vorkehrungen für einen datenschutzrechtlich einwandfreien Newsletter-Versand abgedeckt.


Das DSGVO-To-Do für CleverReach-Kunden? Nichtstun!

Da bei unserer E-Mail Marketing Software das Double-Opt-in-Verfahren voreingestellt ist, sind auf diese Weise eingeholte Empfänger-Anmeldungen unserer Kunden datenschutzkonform – auch nach der Datenschutzgrundverordnung. Eine erneute Bestätigung ist daher nicht notwendig. Im Gegenteil: Alle Newsletter Versender, die ihre Empfänger aus Unsicherheit nicht mehr anschreiben bis eine erneute Einwilligung vorliegt, vermindern völlig grundlos ihren Verteiler, da die Rücklaufquoten nicht besonders gut sind.


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