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Die 3 wichtigsten FAQs zum Thema DSGVO und Newsletter

Mareike Juds
Head of Marketing & Communication

Der Countdown läuft: Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung!

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, haben wir Ihnen an dieser Stelle die häufigsten Fragen (und natürlich die dazugehörigen Antworten) zusammengefasst, die uns bisher von unseren Kunden zum Thema DSGVO gestellt wurden. Diese FAQs betreffen insbesondere das Anmeldeformular zum Newsletter, den Inhalt der Datenschutzerklärung sowie die Nutzung von Trackingfunktionen.

Hinweis: Dieses Internetangebot dient der allgemeinen Information. Es stellt keine Rechtsberatung dar und kann diese auch im Einzelfall nicht ersetzen. Die im Rahmen dieses Internetauftritts zur Verfügung gestellten Informationen werden nach Möglichkeit vollständig und aktuell gehalten. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.


FAQ 1: Wie muss das Newsletter-Anmeldeformular aussehen, damit es
DSGVO-konform ist?

Gute Nachrichten – hier ändert sich nichts, das Anmeldeformular muss weiterhin dieselben Voraussetzungen erfüllen wie zuvor.

Noch einmal zum Check, welche Punkte damit gemeint sind:

• eine exakte Beschreibung, wozu der Betroffene seine Einwilligung (Art und Zweck der Datenerhebung) gibt
• Widerrufsmöglichkeit und Angabe der Speicherdauer
• die Einwilligung muss freiwillig und explizit erfolgen und darf an keine anderen Leistungen gekoppelt sein
• die Datenschutzerklärung muss bestätigt werden, um sicherzugehen, dass der Betroffene diese zur Kenntnis genommen hat (der Kunde setzt hier das „berühmte“ Häkchen)
• die Einwilligung mit dem jeweiligen Text muss sowohl im Formular als auch in der Double-Opt-In-Mail gespeichert und ausgegeben werden, zudem muss dieser Vorgang protokolliert werden (wenn Sie ein CleverReach-Formular verwenden, dokumentiert CleverReach die Daten für Neuanmeldungen)
• Datensparsamkeit: Es darf (zumindest beim Newsletter-Formular) ausschließlich die E-Mail-Adresse als Pflichtangabe hinterlegt werden, alle anderen Angaben müssen freiwillig sein


FAQ 2: Was genau muss in der Datenschutzerklärung stehen?

Pauschal kann das leider nicht gesagt werden – daher können wir an dieser Stelle keine Mustererklärung zur Verfügung stellen. Die Anforderungen sind von Kunde zu Kunde einfach zu unterschiedlich.

Was wir Ihnen jedoch gerne geben, ist eine Übersicht über Angaben, die aus unserer Sicht Bestandteil Ihrer Datenschutzerklärung sein sollten. Diese wären:

• eine exakte, transparente und einfach zu verstehende Erklärung, was mit den Daten des Betroffenen passiert (d. h., wo sie gespeichert werden, wer als Dienstleister, z. B. CleverReach, damit beauftragt wurde, und ob eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung vorliegt)
• der genaue Zweck und die Art der Datenerhebung
• Widerrufmöglichkeit
• Speicherdauer und Speicherort
• Auskunft über etwaige Tracking-Maßnahmen (wenn Öffnungen/Klicks personalisiert ausgewertet werden), da der Betroffene darüber informiert werden muss, dass sein Öffnungs- und Klickverhalten getrackt wird
• Recht auf Datenauskunft und Löschung/Sperrung


FAQ 3: Muss die Nutzung von Trackingfunktionen bereits im Anmeldeformular erwähnt werden oder genügt dies in der Datenschutzerklärung?

Aus unserer Sicht reicht es aus, wenn in der Datenschutzerklärung darauf hingewiesen wird. Eine nochmalige Absicherung über Ihren Rechtsberater ist hier zu empfehlen.


Fazit: Kein Grund zur DSGVO-Panik

Wir hoffen, Ihnen die drängendsten Fragen zur DSGVO hiermit beantwortet zu haben. Unsere gratis DSGVO Checkliste hilft Ihnen zusätzlich, um mit Ihrem E-Mail Marketing auf der sicheren Seite zu stehen.

Die Hard Facts zu diesem Thema fasst Ihnen auch unser Geschäftsführer und Rechtsexperte Konrad Frerichs gerne noch einmal im (Video-) Interview zusammen!


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